Die Vergütung erfolgt bei den gerichtlichen und behördlichen Aufträgen anhand unseres Stundensatzes von 280.- CHF.
Bei den versicherungsrechtlichen Gutachten (IV-Gutachten) basieren die Kosten auf dem IV-Tarifsystem.
Fachärztliche Gutachten in den Bereichen Familien- und Strafrecht sind aufgrund der hohen Qualitätsansprüche und Komplexität naturgemäss aufwändig. Sie beinhalten oft mehrere Stunden Untersuchung mit dem Kind oder Jugendlichen einzeln und sie beinhalten ebenso Gespräche mit den wichtigsten Bezugspersonen (Eltern, Lehrer) sowie weiteren Informationsquellen (Kinder- und Hausarzt, Therapeuten.
Es ist im Einzelfall schwierig, den Zeitaufwand für ein Gutachten vorab exakt einzuschätzen, da es oft nicht vorhersehbar ist, wie komplex sich die Situation bei genauer Untersuchung darstellt.
Der Zeitaufwand, inkl. Verschriftlichung, beläuft sich zwischen 10 Stunden (Kurzgutachten bei sehr umschriebener Fragestellung) bis zu 40 bis 60 Stunden (z.B. bei komplexer familienrechtlicher Fragestellung zu mehreren Kindern).
Vor Beginn der Begutachtung können der voraussichtliche Zeitaufwand und die daraus resultierenden Kosten besprochen werden, mit dem Ziel, einen Kostenrahmen zu vereinbaren, der nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber überschritten wird.