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Fachstelle Gutachten und Jugendforensik

Fachstelle Gutachten und Jugendforensik

Wir erstellen kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten zu den verschiedensten Fragestellungen auf dem notwendigerweise hohen fachlichen Qualitätsstandard und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und der zeitlichen Notwendigkeiten.

Für diese Auftraggeber arbeiten wir

  • Bezirksgerichte (Familienrecht, Zivilrecht)
  • Zivilbehörden - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
  • Jugendanwaltschaften
  • Sozialversicherungen (IV, SUVA etc.)

Vorgehensweise und Fristen

Die Fristen für die Erstellung von Gutachten hängen vom Umfang der Fragestellung, der Dringlichkeit, der Verfügbarkeit der Exploranden und den Ressourcen der Gutachter ab. Der jeweilige Zeitrahmen wird deshalb mit den Auftraggebern individuell vereinbart.

Vor Beginn der Begutachtung oder Therapie können gerne individuell mögliche Vorgehensweisen, (wie z.B. Interventionsgutachten oder der Verzicht auf einen ausführlichen schriftlichen Gutachtenbericht, mit stattdessen mündlicher Erörterung der Ergebnisse o.ä.) vereinbart werden. 

Kosten

Die Vergütung erfolgt bei den gerichtlichen und behördlichen Aufträgen anhand unseres Stundensatzes von 280.- CHF.

Bei den  versicherungsrechtlichen Gutachten (IV-Gutachten) basieren die Kosten auf dem IV-Tarifsystem.

Fachärztliche Gutachten in den Bereichen Familien- und Strafrecht sind aufgrund der hohen Qualitätsansprüche und Komplexität naturgemäss aufwändig. Sie beinhalten oft mehrere Stunden Untersuchung mit dem Kind oder Jugendlichen einzeln und sie beinhalten ebenso Gespräche mit den wichtigsten Bezugspersonen (Eltern, Lehrer) sowie weiteren Informationsquellen (Kinder- und Hausarzt, Therapeuten.

Es ist im Einzelfall schwierig, den Zeitaufwand für ein Gutachten vorab exakt einzuschätzen, da es oft nicht vorhersehbar ist, wie komplex sich die Situation bei genauer Untersuchung darstellt.

Der Zeitaufwand, inkl. Verschriftlichung, beläuft sich zwischen 10 Stunden (Kurzgutachten bei sehr umschriebener Fragestellung) bis zu 40 bis 60 Stunden (z.B. bei komplexer familienrechtlicher Fragestellung zu mehreren Kindern).

Vor Beginn der Begutachtung können der voraussichtliche Zeitaufwand und die daraus resultierenden Kosten besprochen werden, mit dem Ziel, einen Kostenrahmen zu vereinbaren, der nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber überschritten wird.

Leitung

Dr. med. Dieter Stösser 
Leitender Arzt Fachstelle Gutachten und Jugendforensik
Zertifikat für kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung (D)
Seeblickstrasse 3, 8596 Münsterlingen
Tel. +41 (0)58 144 42 65
E-Mail: dieter.stoesser@stgag.ch
 

MSc. Monique Umland
Rechtspsychologin
Stv. Leitung Fachstelle Gutachten und Jugendforensik
Tel. +41 (0)58 144 42 65
E-mail: monique.umland@stgag.ch

Kontakt und Auftragserteilung

Senden Sie Ihre schriftlichen Gutachtenaufträge bitte an:
Dr. med. Dieter Stösser
Fachstelle Gutachten und Jugendforensik, Seeblickstrasse 3, 8596 Münsterlingen

Für telefonische Auskünfte, Fragen zu Kosten und  Kostengutsprache, Termin- und Fristvereinbarungen steht Ihnen Dr. Stösser gerne zur Verfügung.

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