Versicherung / Finanzen
Bitte beachten Sie, dass sich Ihre finanzielle Situation durch den Klinikaufenthalt verändern kann.
Nach dem geltenden Krankenversicherungsgesetz (KVG) gehört der stationäre Aufenthalt im Spital zu den gesetzlichen Leistungen. Die Versicherten sind jedoch per Gesetz verpflichtet, sich mit einem täglichen Beitrag, dem sogenannten „Spitalkostenbeitrag“ in Höhe von 15.00 CHF zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt, an den Kosten des Spitalaufenthaltes zu beteiligen. Diese Kostenbeteiligung wird von den Krankenversicherungen erhoben.
Ausnahmen: Kinder bis 18 Jahre, noch in Ausbildung stehende junge Erwachsene bis 25 Jahre und Frauen für Leistungen bei Mutterschaft sind von diesem Spitalkostenbetrag befreit.