Gutachten
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Zentrale Psychiatrische Gutachtenstelle
Der Bedarf an psychiatrischen Gutachten hat in den vergangenen Jahren sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stetig zugenommen.
Für diese Auftraggeber arbeiten wir
- Staatsanwaltschaft
- Gerichte
- Jugendanwaltschaft
- Zivilbehörden
- Sozialversicherungen (IV, SUVA, etc.)
Kosten
Die Vergütung von Gutachten für Zivilbehörden, IV oder SUVA basiert auf dem Tarifsystem TARMED. Bei besonders hohem Umfang erfolgt in begründeten Fällen in Absprache mit dem Auftraggeber die Abrechnung gemäss TARMED Kategorie E nach Stundenaufwand.
Die strafrechtlichen Gutachten oder Gutachten für Gerichte werden in Anlehnung an TARMED Kategorie E nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt. Wünscht der Auftraggeber eine Erledigung innerhalb einer Frist unter 2 Monaten (z.B. zeitlich drängende fokale Risikoeinschätzung) wird bei termingerechter Lieferung ein Expresszuschlag von 10% erhoben.
Sie erhalten für strafrechtliche Gutachtenaufträge eine Eingangsbestätigung mit einer Abschätzung des voraussichtlichen Aufwandes.
Medizinisch-technische Leistungen werden mit den entsprechenden Tarifen nach Aufwand verrechnet. Über eventuelle Zusatzkosten wird der Auftraggeber vorab informiert.
Die Fachstelle Gutachten und Jugendforensik hat eigene und ggf. davon abweichende Tarife.
Fristen
Die Fristen für die Erstellung von Gutachten hängen von der Dringlichkeit, der Verfügbarkeit der Exploranden, dem Umfang der Akten und den Ressourcen der Gutachter ab. Der jeweilige Zeitrahmen wird deshalb mit den Auftraggebern individuell vereinbart.
Anmeldung
Senden Sie Ihre schriftlichen Gutachtenaufträge bitte an:
Sekretariat der Zentralen Psychiatrischen Gutachtenstelle
Andreja Loos
Seeblickstrasse 38596 Münsterlingen
Für telefonische Auskünfte, Termin- und Fristvereinbarungen steht Ihnen Dr. med. Christian Benz, Leitender Arzt zur Verfügung.
Leitung
Dr. med. Christian Benz
Leitender Arzt
Tel. +41 (0)58 144 40 19
christian.benz@stgag.ch
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Fachstelle Gutachten & Jugendforensik
Wir erstellen kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten zu den verschiedensten Fragestellungen auf dem notwendigerweise hohen fachlichen Qualitätsstandard und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und der zeitlichen Notwendigkeiten.
Für diese Auftraggeber arbeiten wir
- Bezirksgerichte (Familienrecht, Zivilrecht)
- Zivilbehörden - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
- Jugendanwaltschaften
- Sozialversicherungen (IV, SUVA etc.)
Vorgehensweise und Fristen
Die Fristen für die Erstellung von Gutachten hängen vom Umfang der Fragestellung, der Dringlichkeit, der Verfügbarkeit der Exploranden und den Ressourcen der Gutachter ab. Der jeweilige Zeitrahmen wird deshalb mit den Auftraggebern individuell vereinbart.
Vor Beginn der Begutachtung oder Therapie können gerne individuell mögliche Vorgehensweisen, (wie z.B. Interventionsgutachten oder der Verzicht auf einen ausführlichen schriftlichen Gutachtenbericht, mit stattdessen mündlicher Erörterung der Ergebnisse o.ä.) vereinbart werden.
Kosten
Die Vergütung erfolgt bei den gerichtlichen und behördlichen Aufträgen anhand unseres Stundensatzes von 280.- CHF.
Bei den versicherungsrechtlichen Gutachten (IV-Gutachten) basieren die Kosten auf dem Tarifsystem TARMED.
Fachärztliche Gutachten in den Bereichen Familien- und Strafrecht sind aufgrund der hohen Qualitätsansprüche und Komplexität naturgemäss aufwändig. Sie beinhalten oft mehrere Stunden Untersuchung mit dem Kind oder Jugendlichen einzeln und sie beinhalten ebenso Gespräche mit den wichtigsten Bezugspersonen (Eltern, Lehrer) sowie weiteren Informationsquellen (Kinder- und Hausarzt, Therapeuten.
Es ist im Einzelfall schwierig, den Zeitaufwand für ein Gutachten vorab exakt einzuschätzen, da es oft nicht vorhersehbar ist, wie komplex sich die Situation bei genauer Untersuchung darstellt.
Der Zeitaufwand beläuft sich zwischen 10 Stunden (Kurzgutachten bei sehr umschriebener Fragestellung) bis über 40 Stunden (z.B. bei komplexer familienrechtlicher Fragestellung zu mehreren Kindern).
Vor Beginn der Begutachtung können der voraussichtliche Zeitaufwand und die daraus resultierenden Kosten besprochen werden, mit dem Ziel, einen Kostenrahmen zu vereinbaren, der nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber überschritten wird.
Leitung
Dr. med. Dieter Stösser
Leitender Arzt Fachstelle Gutachten und Jugendforensik
Zertifikat für kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung (D)
Postfach 154, 8596 Münsterlingen
Tel. +41 (0)58 144 42 65
E-Mail: dieter.stoesser@stgag.ch
Dr. med. Ingrid Stohrer
Oberärztin
Tel. +41 (0)58 144 42 65
E-Mail: ingrid.stohrer@stgag.chKontakt und Auftragserteilung
Senden Sie Ihre schriftlichen Gutachtenaufträge bitte an:
Dr. med. Dieter Stösser
Fachstelle Gutachten und Jugendforensik, Postfach 154, 8596 MünsterlingenFür telefonische Auskünfte, Fragen zu Kosten und Kostengutsprache, Termin- und Fristvereinbarungen steht Ihnen Dr. Stösser gerne zur Verfügung.