Information für in Deutschland wohnhafte Schwangere
Auf dieser Seite finden werdende Mütter mit Wohnsitz und Versicherung in Deutschland Informationen zur Geburt in der Spital Thurgau AG, also im Kantonsspital Münsterlingen oder Kantonsspital Frauenfeld.
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Für wen sind diese Informationen?
Für werdende Mütter mit Wohnsitz und Versicherung in Deutschland, die eine Geburt im Spital Thurgau, also am Kantonsspital Münsterlingen oder am Kantonsspital Frauenfeld in der Schweiz planen oder in Erwägung ziehen.
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Ist eine Geburt im Spital Thurgau möglich, wenn ich in Deutschland wohne?
Ja. Eine Geburt im Spital Thurgau ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre Versicherung vorgängig schriftlich bestätigt, dass sie die Kosten übernimmt. Für die Versicherung gilt die Geburt als geplante Behandlung im Ausland.
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Mögliche Versicherungskonstellationen bei stationärer Geburt
In Deutschland wohnhaft, aber in der Schweiz grundversichert
- Bei bestehender Schweizer Grundversicherung gelten die Schweizer
Krankenversicherungsbedingungen. - Geburt und geburtshilfliche Leistungen können in der Regel über die
Schweizer Versicherung abgerechnet werden. - Es gelten die üblichen Franchise- und Selbstbehaltsregelungen.
- Wir bitten um eine frühzeitige Anmeldung am Kantonsspital Münsterlingen oder am Kantonsspital Frauenfeld.
In Deutschland gesetzlich krankenversichert plus Zusatzversicherung
in der Schweiz- Die Zusatzversicherung ersetzt keine Schweizer Grundversicherung.
- Zusatzversicherungen decken häufig nur Zusatzleistungen, nicht die
Grundkosten der Geburt, daher erstellen wir zur Kostenklärung nach
Eingang des Anmeldeformulars einen Kostenübernahmeantrag.
Ausschliesslich gesetzlich krankenversichert in Deutschland- Eine Kostenübernahme erfolgt nur mit vorheriger Genehmigung der deutschen Krankenkasse, daher erstellen wir für Sie zur Kostenklärung nach Eingang des Anmeldeformulars einen Kostenübernahmeantrag.
- Wir bitten Sie ebenfalls darum bereits im Vorfeld, sich bei Ihrer Krankenversicherung in Deutschland zu erkundigen, ob die Kosten übernommen werden (verlangen Sie dafür ein S2-Formular bei ihrer Krankenkasse).
- Ohne vorliegendes gültiges S2 Formular /Kostengutsprache müssen die Kosten vollständig selbst getragen werden und ein Depot von CHF 6'000.00 hinterlegt werden.
In Deutschland privat krankenversichert- Eine Kostenübernahme für Geburt und stationäre Leistungen ist tarifab hängig möglich.
- Wichtig ist die Prüfung:
- Gültigkeit des Versicherungsschutzes für die Schweiz
- Umfang der gedeckten Leistungen (stationär, Geburt, Zusatzleistungen)
- daher erstellen wir zur Kostenklärung nach Eingang des Anmelde formulars einen Kostenübernahmeantrag
- Bei bestehender Schweizer Grundversicherung gelten die Schweizer
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Welche Kosten können entstehen?
Die Kosten variieren je nach:
- Geburtsart (vaginal /Kaiserschnitt)
- stationärem Aufenthalt
- medizinisch notwendigen Leistungen
- gewählten Zusatzleistungen
Das Depot in der Höhe von CHF 6’000.00 wird nur erhoben, sofern keine Bestätigung einer Versicherungsdeckung zur Kostenübernahme vorliegt.
Was muss vorab unbedingt geklärt werden?- Versicherungsstatus und Leistungsumfang
- Schriftliche Kostenübernahme der Krankenversicherung
- Anmeldung zur Geburt im Spital Thurgau
Weitere Informationen betreffend Neugeborene
- Das Neugeborene erhält die Staatsangehörigkeit der Eltern.
- Die Geburt wird durch das Spital in der Schweiz angezeigt.
- Die Anmeldung des Kindes, Krankenversicherung und weitere Formali täten erfolgen in Deutschland.
- Die Versicherung des Kindes sollte frühzeitig vor der Geburt abgeklärt und organisiert werden.
- Sollte Ihr Neugeborenes gesetzlich versichert werden, beachten Sie, dass Ihr Neugeborenes für die Schweiz gegebenenfalls eine Zusatzversicherung benötigt, sollte es zu Komplikationen oder einer Verlegung auf die Neonatologie kommen. Es könnten anderenfalls enorme Selbstkosten für Sie anfallen.
- Nehmen Sie dazu mit ihrer Versicherung Kontakt auf und melden Sie Ihr Neugborenes an.
Dieses Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.
Die nächsten Schritte
Falls Sie Ihre Geburt im Spital Thurgau planen möchten, freuen wir uns wenn Sie nachfolgendes Formular ausfüllen und uns zusenden.