Ergotherapie kommt bei orthopädischen, rheumatologischen und neurologischen Krankheitsbildern und Erkrankungen oder Verletzungen von Schulter, Arm und Hand zur Anwendung.

Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt nach ärztlicher Verordnung 90 % der Kosten für die Ergotherapie, somit fallen für Sie 10 % Selbstbehalt an. Die Unfallversicherungen übernehmen 100 % der Kosten.

Ohne ärztliche Verordnung können Sie bei uns diverse ergotherapeutische Leistungen als Selbstzahler beziehen.