Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten bei folgenden Krankheitsbilder von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen:

  • Stoffwechselkrankheiten, z.B. Diabetes mellitus Typ 1 und 2 (siehe Diabetesberatung)
  • Übergewicht (BMI über 30) und Folgenerkrankungen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, z.B. erhöhte Blutfettwerte, wie Cholesterin
  • Krankheiten des Verdauungssystems, z.B. chronische Darmerkrankungen, Stuhlprobleme, Divertikelerkrankungen, etc.
  • Nierenerkrankungen, Ernährung bei Dialysebehandlung (siehe <link fachbereiche kliniken-fuer-innere-medizin klinik-fuer-innere-medizin-am-kantonsspital-frauenfeld nephrologie>Nephrologie)
  • Fehl- und Mangelernährungszustände, z.B. tumorbedingter Gewichtverlust, Vitaminmangel, Eisenmangel, Calciummangel, etc.
  • Künstliche Ernährung, Sonden, Zusatznahrungen
  • Nahrungsmittelallergien und –unverträglichkeiten, wie z:B. Laktoseintoleranz oder Zöliakie, etc.

Die Ernährungsberaterin betreut die Patienten während ihrem Spitalaufenthalt auf eine ärztliche Verordnung hin bei:

  • Mangelernährung und/oder ungewolltem Gewichtsverlust (z.B. onkologische Patienten)
  • Stoffwechselkrankheiten (Diabetes, Gicht etc.)
  • Kau- und Schluckbeschwerden
  • Magen-Darm-Erkrankungen (M. Crohn, Colitis ulzerosa etc.)
  • Schweren postoperativen Verläufen
  • Unverträglichkeiten und Allergien (Zöliakie, Kuhmilcheiweissallergien etc.)
  • Anorexie
  • Gedeihstörung bei Säuglingen und Kleinkindern
  • Aufbau der künstlichen Ernährung

Leistungsumfang der Ernährungsberaterin:

  • Übernahme der Kostzusammenstellung
  • Enge Zusammenarbeit mit der Diätküche und Hauptküche
  • Zusammenstellung der Informationen über die weitere Ernährung nach dem Spitalaustritt
  • Organisation der Zusatzdrinknahrung für zu Hause
  • Organisation zusammen mit den betreffenden Stellen der enteralen oder parenteralen Ernährung beim Austritt nach Hause bzw. Übertritt in Reha/Pflegeheim