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Blasentumore

Blasentumore

Die Häufigkeit der Harnblasentumore ist altersabhängig mit einem Maximum zwischen dem 60. und 75. Lebensjahr. Die Inzidenz beträgt 1:500, d.h. 200 auf 100.000 Bewohner der Schweiz sind davon betroffen. Männer erkranken 3x häufiger als Frauen. Prädisponierende Risikofaktoren sind Rauchen, Umgang mit organischen Lösungsmitteln sowie übermässiger Konsum von phenacetinhaltigen Schmerzmitteln.

Erstes Zeichen eines Blasentumors ist meist eine Blutbeimengung zum Urin. Wird diese Blutbeimengung vom Patienten selbst beobachtet, ist dringend zur sofortigen Kontrolle beim Hausarzt oder Urologen zu raten, vor allem auch, wenn diese Blutbeimengung zum Urin unter Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten auftritt. Auch wenn die Blutung spontan zum Stillstand kommt und der Urin wieder aufklart, ist dies kein Grund, auf die Diagnostik zu verzichten. In der Regel sind im Urin mikroskopische Blutspuren immer noch feststellbar. Die Diagnose eines Blasentumors wird sodann durch eine Blasenspiegelung und eine Untersuchung der Zellen in der Blasenspülflüssigkeit gesichert. Auch Röntgenkontrastuntersuchungen der ableitenden Harnwege sind notwendig.

Ist ein Blasentumor diagnostisch gesichert, so wird der Tumor in der Regel durch die Harnröhre auf endoskopischem Wege mit einer Elektroschlinge entfernt (transurethrale Blasentumorresektion). Das gewonnene Gewebe wird vom Pathologen am Mikroskop untersucht. Ist der Tumor nur oberflächlich wachsend, muss der Patient während Jahren in regelmässigen Abständen mittels Blasenspiegelung und Spülzytologie nachkontrolliert werden, da diese Blasentumoren an anderen Stellen in der Blase in über 70% der Fälle erneut auftreten. Diese Rückfälle können z.T. mit intravesikaler Chemo- oder Immuntherapie behandelt werden. Hierbei werden die entsprechenden Medikamente direkt in die Harnblase eingebracht.

Zeigt die mikroskopische Untersuchung einen in die tieferen Blasenwandschichten infiltrierenden Tumor, ist meist die Indikation zur Entfernung der gesamten Harnblase gegeben, nachdem Ableger (Metastasen) in anderen Organen, z.B. durch eine Computertomographie, ausgeschlossen wurden. Beim Mann werden bei der radikalen Entfernung der Harnblase auch die Prostata und die Samenblasen mitentfernt, bei der Frau auch die Gebärmutter. Die Entfernung der Harnblase zwingt zu einer Harnableitung in irgendeiner Form, wobei aus Dünndarm eine Ersatzblase gebildet werden kann oder aber mittels eines Darmstückes der Urin in einen künstlichen Ausgang geleitet wird. Die Prognose der Harnblasentumore richtet sich nach dem Tumorstadium (Infiltrationstiefe des Tumors in die Blasenwand, Metastasen vorhanden/nicht vorhanden) und dem Differenzierungsgrad des Tumors (Aggressivität des Tumors). Die Prognose verschlechtert sich mit abnehmendem Differenzierungsgrad massiv. Anfänglich wenig aggressive Tumoren werden mit der Zeit aggressiv, so dass auch aus diesem Grund die Abklärung von Blutungen im Urin raschestmöglich erfolgen sollte.

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