Klinische und gerichtliche Autopsien
An einem Institut für Pathologie werden klinische Autopsien bei Patienten durchgeführt, die eines natürlichen Todes verstorben sind. Meist handelt es sich um hospitalisierte Patienten, selten um zu Hause verstorbene. Bei Verdacht auf einen unnatürlichen Todesfall, sei es durch Fremd- oder Eigenverschulden, werden gerichtliche Autopsien von der Rechtsmedizin durchgeführt.