Patienteninformation zum Umgang mit Patientendaten
Datenschutz wird bei der Spital Thurgau AG grossgeschrieben. Daher möchten wir Sie darüber informieren, welche Informationen wir über Sie erfassen und wofür wir die Daten verwenden.
Für die Datenbearbeitung verantwortlich ist die:
Spital Thurgau AG
Pfaffenholzstrasse 4
Postfach
8501 Frauenfeld
Bezüglich allgemeiner Informationen zu Ihrem Aufenthalt verweisen wir auf die Patienteninformationen des jeweiligen Hauses und das Aufgebot.
1. Welche Quellen nutzen wir?
Wir verarbeiten diejenigen Personendaten, die wir im Rahmen des Behandlungsverhältnisses zu Ihnen als Patient von Ihnen und allenfalls vom Zuweiser erhalten. Zudem erheben wir während der Behandlung Daten. An verschiedenen Orten (z.B.) Haupteingang, Parkhaus haben wir für Ihre und unsere Sicherheit Überwachungskameras angebracht. Wir weisen auf diese jeweils vor Ort hin.
2. Welche Daten werden erhoben
Alle bei der Behandlung anfallenden Informationen müssen wir von Gesetztes wegen dokumentieren (§ 20 Gesetz über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz, GG)). Die Dokumentation enthält Angaben über die diagnostischen Abklärungen, Untersuchungen und Ergebnisse sowie die therapeutischen und pflegerischen Massnahmen. Bei der Aufnahme erheben wir Informationen, um mit den Kostenträgern abzurechnen und Ihre persönliche Lebenssituation besser kennen zu lernen.
Die Überwachungskameras in den Gebäuden der Spital Thurgau AG erfassen sämtliche Personen, welche die Spital Thurgau AG betreten und sich an neuralgischen Orten aufhalten. Software zur Gesichtserkennung wird nicht eingesetzt. Die Videoüberwachung wird durch ein Videoreglement geregelt.
3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung)?
Wir verarbeiten Ihre Personendaten im Einklang mit dem Datenschutzrecht. Die Verarbeitung Ihrer Patientendaten erfolgt zum Zweck einer möglichst erfolgreichen Behandlung und in Erfüllung der uns aus dem Gesundheitsrecht an uns gestellten gesetzlichen Pflichten. Der Zweck der Datenverarbeitung richtet sich in erster Linie nach der Behandlung.
Im Rahmen Ihres Aufenthaltes werden wir Sie fragen, ob Sie Ihre während der Behandlung anfallenden Daten für die Forschung freigeben wollen (mit dem sog. Generalkonsent).
Die Videoüberwachung wird zur Wahrung des Hausrechts, zur Sammlung von Beweismitteln bei Diebstählen und Sachbeschädigungen eingesetzt. Zudem soll bei Straftaten, Sachbeschädigungen etc. den Ermittlungsbehörden sachdienliche Hinweise geliefert werden können, welche zur Fassung der Täterschaft beitragen.
4. Weitergabe an Dritte (u.a. Nachbehandelnde und Versicherungen)
Innerhalb der Spital Thurgau AG erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten. Sie müssen hierbei das Berufsgeheimnis wahren.
Die Mitarbeitenden der Spital Thurgau AG unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind zur Verschwiegenheit über alle patientenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie während ihrer Arbeit Kenntnis erlangt haben. Informationen über Sie dürfen nur weitergegeben werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder die Aufsichtsbehörde eine Person vom Behandlungsteam entbunden hat. Auskünfte an nicht an der Behandlung beteiligte Personen erteilen wir nur mit Ihrer Einwilligung. Diese Einwilligung vermuten wir – gestützt auf § 12 Verordnung des Regierungsrates über die Rechtsstellung der Patienten und Patientinnen - bezüglich ihrem Ehepartner, dem eingetragenen Partner und der eingetragenen Partnerin sowie der Person, die mit Ihnen in Lebensgemeinschaft steht.
Das Krankenversicherung- und Unfallversicherungsgesetz verpflichtet uns, den Versicherern und im Krankenversicherungsbereich auch den Kantonen (sie übernehmen 55% der stationären Kosten im KVG-Bereich) Patientendaten mitzuteilen, damit diese ihre Leistungspflicht prüfen können. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität zu sichern. Hierzu führen wir mit Partnern Befragungen und Vergleiche durch. Sie selber können bei einer Behandlung wegen Krankheit von uns verlangen, dass wir die Daten nicht wie üblich dem Krankenversicherer direkt, sondern seinem Vertrauensärztlichen Dienst übermitteln (vgl. Art. 57 Abs. 5 KVG). Falls Ihre Leistungen von der Invalidenversicherung übernommen werden sollen, stellen wir die abrechnungsrelevanten Informationen der Invalidenversicherung zu. Sie haben bei der Geltendmachung der Ansprüche bei der Invalidenversicherung auch uns die Erlaubnis erteilt, der Invalidenversicherung alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, welche die Invalidenversicherung für die Abklärung von Leistungs- und Regressansprüchen benötigt. An die Zusatzversicherer werden Informationen nur mit Ihrer Einwilligung weitergegeben.
Aufgrund des Epidemiengesetzes sind wir verpflichtet, Wahrnehmungen, die auf die Verbreitung gefährlicher übertragbarer Krankheiten des Menschen schliessen lassen, unverzüglich dem Kantonsärztlichen Dienst zu melden. Ebenso haben wir die Pflicht (§13 GG) der Polizei unverzüglich alle aussergewöhnlichen Todesfälle zu melden. Zur Sicherung einer möglichst hohen Behandlungsqualität, können wir andere Fachpersonen beiziehen oder Ihren Fall in internen Qualitätskonferenzen besprechen. Hierbei sind immer alle Beteiligte an die Berufsgeheimnispflicht gebunden. Die mittels der Videoüberwachung erhobenen Daten werden nur gestützt auf eine gesetzliche Pflicht oder zur Geltendmachung überwiegender Interessen an Dritte herausgegeben.
5. Anonymisierung
Gelegentlich anonymisieren wir Ihre Daten (so wird ein Rückschluss auf ihre Person nicht mehr möglich) und nutzen diese Daten für Statistiken und Forschungszwecke. Sollten Sie mit dieser Anonymisierung nicht einverstanden sein, teilen Sie bitte Ihr Veto Ihren Behandelnden mit.
6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass wir unsere Beziehungen zu Ihnen als Patientin/Patient als Dauerverhältnis ansehen, welches auf Jahre angelegt ist. Im Bereich der Patientenbehandlung sind wir zudem gesetzlich verpflichtet, Ihre Unterlagen während 20 Jahre aufzubewahren. Aus haftpflichtrechtlichen Gründen bewahren wir Patientendaten 20 Jahre auf. Aus diesen Gründen werden wir keine Daten aus der Behandlung während dieser Frist löschen. Nach Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, werden die Daten gelöscht.
Dokumente, welche Sie aus Ihrem elektronischen Patientendossier /EPD (zukünftig eidgenössisches Gesundheitsdossier / EDP) löschen, werden nur im EPD / EGD (Sekundärsystem) gelöscht. Wir haben die Pflicht, die integrale Patientendokumentation aufzubewahren und der Patient kann nicht individuell definieren, welche Unterlagen aufbewahrt werden. Daher bleiben solche Daten in unserem Primärsystem. Videoüberwachungsaufnahmen werden spätestens nach 90 Tagen automatisch gelöscht. Eine längere Aufbewahrungszeit ist nur im Zusammenhang mit einer Geltendmachung von Ansprüchen möglich.
7. Werden Daten in ein Drittland übermittelt?
Eine Datenübermittlung an Stellen in Länder ausserhalb der Schweiz (sogenannte Drittstaaten) findet nie ohne Ihre Einwilligung statt. Alle Ihre Daten werden auf Servern in der Schweiz gespeichert.
8. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft und Einsicht (§ 20 Abs. 2 GG), Berichtigung, Löschung (nicht von Patientendaten, da diese auch aufgrund eines öffentlichen Interesses aufbewahrt werden müssen) sowie auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten. Erteilte Einwilligungen zur Bearbeitung der Daten können Sie jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Ihre Rechte können Sie beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten geltend machen:
Spital Thurgau AG
Pfaffenholzstrasse 4
CH-8500 Frauenfeld
datenschutz@stgag.ch
Sie können den betrieblichen Datenschutzbeauftragten bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz kontaktieren.
9. Sicherheitsmassnahmen
Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmassnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Alle Ihre Daten werden auf Servern in Frauenfeld gespeichert.
Mit der Angabe Ihrer Emailadresse erlauben Sie uns, mit Ihnen per unverschlüsseltem E-Mail Ihre Patientendaten auszutauschen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass der unverschlüsselte Emailverkehr nicht denselben Geheimhaltungsstandard aufweist wie der Briefversand mit der Schweizer Post. Wenn Sie uns zudem ihre Mobiletelefonnummer angeben, erlauben Sie uns, Sie per SMS über anstehende Termine zu informieren.
10. Änderungen der Datenschutzerklärung
Im Zuge der Weiterentwicklung unserer Dienste können Änderungen dieser Patienteninformation erforderlich werden. Daher empfehlen wir Ihnen, sich diese Informationen ab und zu erneut durchzulesen.
Spital Thurgau AG, Version 1, Dezember 2025