Obligatorische Krankenkasse
Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ist es obligatorisch, an einer Krankenversicherung angeschlossen zu sein. Nach einer Frist von 3 Monaten müssen Sie als Mitarbeiter/in mindestens eine Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben.