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Informationen für Grenzgänger

Informationen für Grenzgänger

Viele unserer Mitarbeitenden pendeln mindestens einmal wöchentlich zwischen den Landesgrenzen. Wenn auch Sie Ihren Wohnsitz im Ausland behalten möchten und trotzdem bei uns zu arbeiten beginnen, ist Verschiedenes zu beachten. Ihr zuständiges Finanzamt kann Ihnen die Besonderheiten als Grenzgänger erklären. Sie benötigen eine Grenzgängerbewilligung und einen Grenzgängerausweis, welche Ihnen vom Amt für Migration des Kantons Thurgau ausgestellt werden. Die Unterlagen erhalten Sie bei unserem zuständigen HR Service-Center an den entsprechenden Standorten.

In den ersten drei Monaten müssen Sie auswählen, ob Sie Ihre Krankenversicherung im Land Ihres Wohnsitzes oder der Schweiz abschliessen. Die notwendigen Formulare stellt Ihnen die Krankenversicherung zur Verfügung. Grenzgänger müssen in der Schweiz Quellensteuer bezahlen. Dies verursacht einen direkten Lohnabzug durch den Arbeitgeber, welcher den Betrag ans zuständige Steueramt weiterleitet. Als deutscher oder österreichischer Grenzgänger sind Sie verpflichtet, im Folgejahr unaufgefordert eine Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die wichtigsten Informationen finden Sie auf dem Merkblatt für Grenzgänger des Bundes.

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