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Detail

Umgang mit Patientinnen und Patienten unter den Corona-Schutzmassnahmen

Frauenfelder Woche vom 15.9.2021: Klarstellung zur Berichterstattung in diversen Medien.

News

Die in den vergangenen Tagen verschiedentlich erfolgten Berichterstattungen zum Umgang mit Patientinnen und Patienten, im Rahmen der geltenden Corona-Schutzmassnahmen in der Spital Thurgau, haben verschiedene Fragen aufgeworfen, welche wir im Sinne einer transparenten Informationspolitik gerne erläutern möchten.

Die Corona Pandemie hat ihre Spuren hinterlassen. Die Leute sind erschöpft, die Nerven liegen blank und die Stimmung an vielen Orten ist sehr gereizt - sowohl im privaten Umfeld, als auch in der öffentlichen Diskussion.
Als Spital bedauern wir es sehr, dass gerade derartige Umstände alles andere als nützlich sind, wenn es um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten geht.

Im Rahmen unserer Schweigepflicht können und möchten wir uns nicht zu Detailinhalten einzelner Patientinnen und Patienten äussern. Das auch, um die Privatsphäre der betroffenen Patientinnen und Patienten und deren Familien zu schützen.

Die Grundhaltung der Spital Thurgau für die Betreuung unserer Patientinnen und Patienten - oder auch der Gebärenden im Speziellen - ist wie folgt: 

  • Wir verstehen die Zeit der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes als ein einzigartiges und natürliches Ereignis, welches etwas ganz Besonderes, Emotionales und Lebensveränderndes darstellt. 
    Daher unterstützen und begleiten wir Schwangere, Gebärende und Familien individuell und ungeachtet ihres Impf- oder Zertifikatsstatus gleichwertig.
  • Die anhaltend schwierige Situation belastet jedes Individuum unserer Gesellschaft und konfrontiert uns in unserer täglichen, klinischen Arbeit mit neuen Bedürfnissen und Erwartungshaltungen. Auch wenn sich diese teilweise nur schwer vereinbaren lassen, besinnen wir uns stets auf unseren Kernauftrag und geben bei der Begleitung jeder einzelnen Familie unser Bestes.
  • Wir sind in der Spital Thurgau unter den aktuell gültigen Massnahmen auf eine Zertifikatspflicht angewiesen, da wir es auch als unsere Kernaufgabe sehen, die Verantwortung des Infektionsschutzes gegenüber sämtlichen Personengruppen wahrzunehmen:
    • Schutz der vulnerablen Patientengruppen, welche teilweise direkt im angrenzenden Patientenzimmer durch die gleiche Pflegefachperson betreut werden. Dazu gehören Schwerkranke, z B. Krebskranke unter Chemotherapie und deshalb mit geschwächtem Immunsystem, wie auch Neugeborene, die noch kein selber ausgebildetes Abwehrsystem haben und Schwangere, die zur Risikogruppe gehören, aber oft noch nicht geimpft sind.
    • Schutz unserer Mitarbeitenden, welche in sehr nahem Kontakt mit unseren Patientinnen und Patienten stehen und daher besonders exponiert sind. Mitarbeitende, egal in welcher Branche sie tätig sind, haben ein Recht darauf, sich vor allfälligen gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu schützen.
    • Sehr viele Hygienemassnahmen sind zudem schon seit vielen Jahren Bestandteil des medizinischen Schutzkonzeptes, unabhängig von der aktuellen Pandemie. Patientinnen und Patienten, Besucherinnen und Besucher schätzen und erwarten unsere fachlich gestützten Bemühungen, sie vor vermeidbaren Ansteckungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen.


In Bezug auf Behandlungen, welche eine hohe Dringlichkeit aufweisen (z. B. Geburten, Herzinfarkte, Polytrauma etc.), bestehen Regelungen, u. a. auch in Bezug auf den COVID-Test:

  • Grundsätzlich werden alle Patientinnen und Patienten bei Spitaleintritt getestet.
  • Bei dringlichen Spitaleintritten ist weder für die Patientinnen und Patienten, noch für deren direkte Begleitpersonen (in der Regel eine Person pro Patientin/Patient) ein Zertifikat erforderlich. Das bezieht sich auf sämtliche Patientinnen und Patienten, wie Gebärende und deren Partner, besonders gebrechliche Patientinnen und Patienten mit einem direkten Angehörigen oder einer Hilfsperson etc. 
  • Befindet sich die Gebärende bei Eintritt noch nicht direkt unter der Geburt, wird ein COVID-Test abgenommen. Hintergrund ist, wie oben aufgeführt, der Schutz der umliegenden Patienten sowie des Personals. Bei einem negativen Testergebnis kann die Gebärende die chirurgische Maske unter Wehen im Gebärzimmer abnehmen, ohne dass sie durch die erhöhte Aerosolbildung bei der Wehen-Veratmung ein Risiko für die Begleitpersonen oder das Neugeborene darstellt.
  • Sollte der Test im Rahmen einer Notfallbehandlung, bzw. bei bereits weit vorangeschrittenem Geburtsprozess, vorgängig nicht mehr möglich sein und dieser anschliessend durch die Gebärende verweigert werden, so bestehen folgende Optionen:
    • Stationärer Aufenthalt, bei welchem die Isolationsmassnahmen von COVID-positiven Patientengruppen greifen (Schutzkleidung bei MA, kein Verlassen des Zimmers, kein Besuch). Diese Schutzmassnahmen sind notwendig, um wie oben erwähnt das gesamte stationäre Umfeld zu schützen, weil wir nicht wissen, ob die Patientin oder der Patient Träger des Erregers ist.
    • ambulante Geburt, resp. ambulante Behandlung bei anderen Patientinnen und Patienten, vorausgesetzt der Gesundheitsstatus von Mutter und Kind, resp. des Patienten, lässt dies zu
  • Sollte ein Nasenabstrich nicht möglich sein, kann unter Ausnahme ein Rachenabstrich angeboten werden.


Unsere Mitarbeitenden leisten auch in der mittlerweile 4. Welle der COVID-Pandemie Ausserordentliches, um die Gesundheitsversorgung der Thurgauer Bevölkerung sicherzustellen. Dafür sind sie darauf angewiesen, dass aktuell geltende Massnahmen, die immer wieder evaluiert und hinterfragt werden, in der Bevölkerung mitgetragen werden. Es ist uns sehr wohl bewusst, dass derartige Massnahmen für alle Beteiligten eine Belastung bedeuten. Wir alle wären froh, wenn diese irgendwann einmal nicht mehr nötig sind. Informationen zu den aktuellen Bestimmungen finden Sie auf unserer Homepage, www.stgag.ch

Wir hoffen mit diesen Informationen Klarheit geschaffen zu haben. Die Spital Thurgau hat und wird nie die Gesundheit einer Patientin oder eines Patienten gefährden, nur um des COVID-Testes willen. Wir müssen aber auch alle anderen Patientinnen und Patienten oder Mitarbeitenden entsprechend schützen, weil auch diese ein Anrecht darauf haben, möglichst unversehrt zu bleiben.

Wir stehen Ihnen gerne jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.

Spitaldirektion des Kantonsspitals Frauenfeld
PD Dr. med. Stefan Duewell, ärztlicher Direktor
Doris Rathgeb, Pflegedirektorin
Norbert Vetterli, Spitaldirektor


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