Im Rahmen der Sommerserie in der Thurgauer Zeitung werden Menschen besucht, die schon früh morgens im Einsatz sind. So wie der Rettungsdienst der Spital Thurgau. Zum Artikel vom 11. Juli 2018
Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher
Die Spital Thurgau AG verfolgt die Entwicklung der CoVid-19 Situation weiterhin sehr genau – die Fallzahlen an Positiv-Getesteten Personen ist auch im Kanton Thurgau hoch. Die Schutzmassnahmen im Spital werden, in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Gesundheitsbehörden, soweit nötig rasch und stufenweise angepasst.
Aufgrund der deutlich steigenden CoVid-19 Fallzahlen muss ab Freitag, 23.10.2020 ein grundsätzliches Besuchsverbot in allen Betrieben der Spital Thurgau AG eingeführt werden.
Ausgenommen sind Besucherinnen/Besucher von Patientinnen/Patienten in ausserordentlichen Situationen wie zum Beispiel Eltern von hospitalisierten Kindern, Partner von Gebärenden (zur Geburtshilfe Frauenfeld / zur Geburtshilfe Münsterlingen) oder nahe Angehörige von Personen an ihrem Lebensende. In sämtlichen Gebäuden der Spital Thurgau gilt Maskenpflicht (chirurgische Masken).
Die Behandlung unserer Patientinnen und Patienten kann bis auf Weiteres im Regelbetrieb mit gewissen zusätzlichen Vorsichtsmassnahmen stattfinden:
Corona-Tests und Contact Tracing:
Wir danken Ihnen für das Verständnis und wünschen Ihnen gute Gesundheit.
Spital Thurgau AG
Im Rahmen der Sommerserie in der Thurgauer Zeitung werden Menschen besucht, die schon früh morgens im Einsatz sind. So wie der Rettungsdienst der Spital Thurgau. Zum Artikel vom 11. Juli 2018