Zentrale Psychiatrische Gutachtenstelle

Der Bedarf an psychiatrischen Gutachten hat in den vergangenen Jahren sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht stetig zugenommen.
Für diese Auftraggeber arbeiten wir
- Staatsanwaltschaft
- Gerichte
- Jugendanwaltschaft
- Zivilbehörden
- Sozialversicherungen (IV, SUVA, etc.)
Kosten
Die Vergütung von Gutachten für Zivilbehörden, IV oder SUVA basiert auf dem Tarifsystem TARMED. Bei besonders hohem Umfang erfolgt in begründeten Fällen in Absprache mit dem Auftraggeber die Abrechnung gemäss TARMED Kategorie E nach Stundenaufwand.
Die strafrechtlichen Gutachten oder Gutachten für Gerichte werden in Anlehnung an TARMED Kategorie E nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt. Wünscht der Auftraggeber eine Erledigung innerhalb einer Frist unter 2 Monaten (z.B. zeitlich drängende fokale Risikoeinschätzung) wird bei termingerechter Lieferung ein Expresszuschlag von 10% erhoben.
Sie erhalten für strafrechtliche Gutachtenaufträge eine Eingangsbestätigung mit einer Abschätzung des voraussichtlichen Aufwandes.
Medizinisch-technische Leistungen werden mit den entsprechenden Tarifen nach Aufwand verrechnet. Über eventuelle Zusatzkosten wird der Auftraggeber vorab informiert.
Die Fachstelle Gutachten und Jugendforensik hat eigene und ggf. davon abweichende Tarife.
Fristen
Die Fristen für die Erstellung von Gutachten hängen von der Dringlichkeit, der Verfügbarkeit der Exploranden, dem Umfang der Akten und den Ressourcen der Gutachter ab. Der jeweilige Zeitrahmen wird deshalb mit den Auftraggebern individuell vereinbart.
Anmeldung
Senden Sie Ihre schriftlichen Gutachtenaufträge bitte an:
Denise Hauser
Seeblickstrasse 3
8596 Münsterlingen
Für telefonische Auskünfte, Termin- und Fristvereinbarungen steht Ihnen Dr. med. Christian Benz, Leitender Arzt zur Verfügung.
Leitung
Dr. med. Christian Benz
Leitender Arzt
Tel. +41 (0)58 144 40 19
christian.benz@stgag.ch