Ultraschallscreening in der Schwangerschaft
Mit Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft lassen sich Fragen beantworten, die für die weitere Betreuung der Schwangerschaft wichtig sein können.
Während einer Schwangerschaft werden zwei Ultraschalluntersuchungen von den Krankenkassen als Pflichtleistung anerkannt.
Erstes Trimester (10 – 14 SSW)
Im ersten Trimester können wir die Intaktheit und das Alter der Schwangerschaft feststellen. Diese Information ist für die weitere Schwangerschaftsbetreuung von grosser Bedeutung, z.B. zur Erfassung von Wachstumsstörungen, bei drohender Frühgeburt und bei Geburtseinleitungen. Auch können Mehrlinge mit hoher Sicherheit erfasst oder ausgeschlossen werden. Zudem kann schon in diesem frühen Alter eine Reihe schwerer Fehlbildungen erkannt werden. Mit der Messung der Nackenhautdicke (Nackentransparenz) können Hinweise auf eine mögliche Chromosomenstörung (beispielsweise das Down-Syndrom/Mongolismus) erfasst werden.
Zweites Trimester (20 – 23 SSW)
Im zweiten Trimester kann das Wachstum des Kindes und die Fruchtwassermenge beurteilt werden, wichtige Hinweise auf eine normale Entwicklung des Kindes. In diesem Alter können auch schwere Fehlbildungen erfasst werden, beispielsweise von Kopf und Gehirn, Wirbelsäule, Herz, Nieren, Magen und Extremitäten. Ebenso wird der Sitz der Plazenta beurteilt, womit ein Tiefsitz oder eine den Muttermund überdeckende Placenta praevia erfasst werden können, mögliche Ursachen für Blutungen in der späteren Schwangerschaft.
Drittes Trimester (30 – 34 SSW)
Im dritten Trimester steht das kindliche Wachstum im Vordergrund. Ein normal grosses Kind und eine normale Fruchtwassermenge sprechen für eine normale Funktion der Plazenta. Auch die Lage des Kindes ist zunehmend von Bedeutung, sollte sich das Kind doch gegen den Geburtstermin in eine Schädellage drehen. Zudem können einige Fehlbildungen des Kindes erst in diesem späten Schwangerschaftsalter erfasst werden, die für die optimale Betreuung des Kindes nach der Geburt von Bedeutung sein können.