Ultraschallscreening in der Schwangerschaft

Die Ultraschalluntersuchung ist ein bildgebendes Verfahren und von Faktoren abhängig, die ein gutes Bild ermöglichen.
Trotz aller Fortschritte der hochauflösenden Ultraschalldiagnostik kann eine Ultraschalluntersuchung eine Chromosomenstörung wie z.B. die Trisomie 21 oder andere erworbene oder angeborene Erkrankungen nicht mit Sicherheit ausschliessen, da solche Erkrankungen nicht zwangsläufig mit Organfehlbildungen zu einem bestimmten Zeitpunkt einhergehen oder nur sehr diskrete Veränderungen zeigen.
Hinzu kommt, dass durch ungünstige Untersuchungsbedingungen wie geringe Fruchtwassermenge, kräftige mütterliche Bauchdecken oder eine für die Betrachtung ungünstige Kindslage die Aussagemöglichkeiten einschränken können. Fehlbildungen können nicht mit völliger Sicherheit ausgeschlossen werden, auch nicht bei guter Gerätequalität, Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers.
Erstes Trimester (12 – 14 SSW)
Der Ersttrimesterultraschall zwischen der 12. bis 14. SSW (Schwangerschaftswoche) dient zum Nachweis einer intakten Schwangerschaft. Insbesondere wird der kindliche Herzschlag überprüft sowie die Körpergestalt des Kindes. Ferner zeigt sich zu diesem Zeitpunkt ob mit Mehrlingen gerechnet werden kann. Aufgrund von speziellen Messungen, z.B. Scheitel-Steiss-Länge, wird der Geburtstermin überprüft und endgültig festgelegt. Erste Zeichen für eine Fehlbildung können erkannt werden. So kann eine verbreiterte Nackenfalte ein Hinweis auf eine Chromosomenstörung sein. Dann werden nach Beratung der werdenden Eltern und nur auf deren Wunsch und Einverständnis weitere Untersuchungen veranlasst.
Zweites Trimester (20 – 23 SSW)
Die zweite Ultraschalluntersuchung erfolgt zwischen der 20. und 23. SSW.
Es werden mehrere Messwerte (Kopf- und Bauchumfang, Oberschenkellänge) erhoben, um das Wachstum des Kindes zu beurteilen und mit den Werten aus dem ersten Ultraschall zu vergleichen. Das Kind ist nun soweit entwickelt, dass alle Organe angelegt sind und eine Grösse erreicht haben, die gezielte Ultraschallbilder ermöglichen. Alle lebenswichtigen Organe können gut aufgezeigt werden. Dadurch können einerseits Fehlbildungen (z.B. Herzfehler, Nierenmissbildung, offener Rücken usw.) direkt entdeckt, oder andererseits Hinweise auf kindliche Erkrankungen diagnostiziert werden. Sollten sich nun Hinweise ergeben, dass das Kind eine Erkrankung hat, können je nach Ausmass die weiteren Diagnose- und Therapieschritte geplant werden. Sei es, dass diese noch im Bauch der Mutter notwenig werden, dass die Geburt terminlich geplant werden sollte oder dass ein Kinderarzt zur sofortigen Behandlung des Neugeborenen anwesend sein muss.
Drittes Trimester (30 – 32 SSW)
In der 30. bis 32. Schwangerschaftswoche wird ggf. eine dritte Ultraschalluntersuchung durchgeführt. Es werden dann nochmals die Entwicklung des Kindes (Gewicht), die Kindslage, der Sitz des Mutterkuchens (Plazenta) und die Fruchtwassermenge kontrolliert. Alle Organe sind nun noch grösser und teilweise z.T. auch deutlicher zu sehen. Ergibt sich bei irgendeiner der Untersuchungen eine Auffälligkeit so können weitere Untersuchungen, bzw. Überwachungsmethoden, veranlasst werden.
Schwangerschaft mit Zwillingen
Zwillinge neigen eher zu Wachstumsproblemen, Frühgeburtlichkeit und anderen Komplikationen. Deshalb sollten in der Regel ab der 16. bis 24. SSW nach Anordnung Ihres betreuenden Frauenarztes oder –ärztin häufiger als bei einer Einlingsschwangerschaft Ultraschallkontrollen erfolgen.
Dopplerultraschalluntersuchung
In besonderen Situationen, wie bei z.B. Mehrlingen, zarten Kindern, wenig Fruchtwasser, mütterlichem Diabetes mellitus oder hohem Blutdruck ist eine Dopplerultraschalluntersuchung zu empfehlen. Diese Untersuchung dient der Ermittlung der Plazentafunktion und der Kreislaufverhältnisse in den mütterlichen oder kindlichen Blutgefässen. Hierbei können Rückschlüsse auf das Wohlbefinden des Kindes gezogen werden.
Farbdoppleruntersuchung
Eine der modernsten Untersuchungen ist der sogenannte Farbdoppler. Das schwarz-weiss Bild wird durch Farben ergänzt und hilft dem Untersucher Fehlbildungen leichter darzustellen. Z.B. bei der Betrachtung des kindlichen Herzens.
Untersuchung mit 3D-/4D-Ultraschall
Als zusätzliche Möglichkeit bei Verdacht auf Fehlbildung besteht die Möglichkeit einer Untersuchung mit 3D-/4D-Ultraschall. Diese Aufnahmetechnik ermöglicht eine räumliche Bildgebung des Kindes.
3D-/4D-Ultraschall auf Wunsch
Ausserhalb der Routineuntersuchung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Kind plastisch mit der 3D/4D Methode zu sehen. Dieses Angebot wird nach telefonischer Terminvereinbarung jeweils am Dienstag von 17.00 – 19.00 Uhr durchgeführt und dauert 30 Minuten. Sie erhalten anschliessend einen USB-Stick zur Erinnerung. Die Kosten von CHF 200.- müssen selber getragen werden.