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Kostengutsprache / Depothinterlegung

Kostengutsprache / Depothinterlegung

Kostengutsprache, Depothinterlegung

Sofern noch nicht geschehen, legen Sie bitte am Eintrittstag das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular sowie Ihre Kranken- oder Unfallversichertenkarte bzw. Ihren Versicherungsausweis sowie ggf. eine IV-Verfügung bei der Patientenaufnahme vor.

Patienten aus dem Ausland

Bitte weisen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass aus. Unsere Patientenadministration stellt am Tage Ihres Eintritts bei Ihrer Krankenkasse ein Kostengutsprachegesuch. Bei Ausländern aus  den EU-/EFTA-Staaten ist dies bei Vorlage der Europäischen Versichertenkarte bzw. des Formulares E112 grundsätzlich die gemeinsame Einrichtung KVG in Solothurn, die für den ausländischen Versicherer als «leistungsaushelfende Stelle» auftritt.

Garantiert Ihre Krankenkasse bzw. Ihre (Unfall-) Versicherung die volle Kostendeckung, ist für Sie die Frage der Finanzierung erledigt. Patienten, die nicht oder nur unzureichend versichert sind bzw. für die keine Kostengutsprache erwirkt werden kann, müssen spätestens am Eintrittstag ein Depot hinterlegen. Es wird mit der Schlussabrechnung verrechnet. Auskunft über die Depothöhe erteilt unsere Patientenaufnahme/Kasse, wo Sie das Depot entweder bar oder mit Maestro- bzw.Kreditkarte bezahlen können. Ausserhalb der Bürozeiten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter unserer Information, wo Sie den fälligen Betrag in bar hinterlegen können.

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