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Kostengutsprache / Vorauszahlung

Vor Ihrem Eintritt werden wir gemeinsam mit Ihrem zuweisenden Arzt die Kostengutsprache bei Ihrer Versicherung für den Rehabilitationsaufenthalt in unserer Klinik einholen. Patienten, die nicht oder nur unzureichend versichert sind bzw. für die keine Kostengutsprache erwirkt werden kann, müssen spätestens am Eintrittstag eine Vorauszahlung leisten. Es wird mit der Schlussabrechnung verrechnet.

Auskunft über die Vorauszahlung erteilt unsere Patientenadministration (Tel. 052 631 68 02) oder die stationäre Bettendisposition (Tel. 052 631 63 07). Die Finanzierung inkl. Depothinterlegung für einen Aufenthalt in der Langzeitpflege ist in den Geschäftsbedingungen geregelt.



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