Wissenswertes für Arbeitnehmer
Durch den Abschluss des Firmenvertrags haben die vertragsschliessenden Parteien ihren Willen zum Ausdruck gebracht, in den die Mitarbeiter betreffenden Fragen konstruktiv zusammenzuarbeiten und gleichzeitig zur guten Entwicklung des Gesundheitswesens im Kanton Thurgau beizutragen. Der Firmenvertrag basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben, der die Vertragspartner verpflichtet, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen und zu regeln.
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