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Strafrechtsgutachten und Straftätertherapie

Strafrechtsgutachten und Straftätertherapie

Strafrechtsgutachten

Wird bei einem Jugendlichen ein Zusammenhang zwischen einer zu verhandelnden Straftat und einer möglicherweise bestehenden psychischen Störung oder Entwicklungsstörung vermutet, ist eine jugendpsychiatrische Begutachtung sinnvoll.
Die Symptomatik wird auf ihren Zusammenhang mit der Tat überprüft und es wird festgestellt, ob die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit erfolgte. Anschliessend erfolgt eine Abschätzung der Prognose für erneute Straftaten.
Dabei soll eine Brücke zwischen Jugendpsychiatrie und Justiz geschlagen werden, die ein besseres Verstehen des Täters und seiner Entwicklungsgeschichte ermöglicht.
Ziel ist eine individuelle Massnahmenempfehlung zur Risikoreduzierung (Schutz potentieller Opfer) und nicht zuletzt zur Verbesserung der Gesamtentwicklung des Jugendlichen.

Eine fundierte jugendforensische Begutachtung mit mehreren Untersuchungsterminen nimmt in der Regel zwei bis drei Monate Zeitaufwand in Anspruch, so dass wir Ihnen im Normalfall innert drei Monatsfrist einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellen können.

Straftätertherapie

Eine moderne, ganzheitliche und wissenschaftlich fundierte Tätertherapie basiert auf mehreren Säulen. Zum einen muss der Jugendliche in seiner gesamten Entwicklung betrachtet werden und Defizite, z. B. im Bereich der sozialen Kompetenz, der Selbstwirksamkeit und der Entwicklung einer zufriedenstellenden Lebensperspektive sollten möglichst ausgeglichen werden.
Die zweite wichtige Säule besteht darin, dass der Täter Opferempathie entwickelt, d. h. dass er sich emotional in die Lage des Opfers hineinversetzt. Dabei soll erreicht werden, dass der Jugendliche in Zukunft das Leid möglicher Opfer „im Voraus empfindet“ und ihn dies von der Ausführung einer Tat abhält.

Am Ende einer Therapie sollte der Jugendliche seine persönlichen Risikosituationen und zu Delikten führenden Verhaltensketten kennen und vermeiden lernen.

Auf dieser Basis bieten wir individualisierte deliktspezifische Tätertherapien an.

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